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   OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04   

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https://dejure.org/2004,47389
OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04 (https://dejure.org/2004,47389)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.12.2004 - 1 Ss 319/04 (https://dejure.org/2004,47389)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 1 Ss 319/04 (https://dejure.org/2004,47389)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 274/02

    Vergewaltigung (erst im Verlaufe des Geschlechtsverkehrs einsetzende Gewalt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
    Jedoch müssen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61).

    Die gebrauchten allgemeinen Wendungen, wie Übereinstimmung "in den wesentlichen Punkten" und "keine gravierenden Widersprüche", sind in diesem Zusammenhang nicht aussagekräftig (vgl. BGH StV 2003, 61).

    Ohne entsprechende Darlegungen kann eine Fehlerhaftigkeit der unter Verwertung des Sachverständigengutachtens erfolgten Beweiswürdigung nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH StV 2003, 61).

  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 2002, 656; NStZ 1999, 45; NStZ 1995, 558; StV 2004, 59, 60; StV 2001, 551).

    Das müsste in der Beweiswürdigung besonders berücksichtigt werden (BGHSt a.a.O., 173 m.w.N.; BGH StV 2001, 551).

  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Entscheidungsfindung - Beweis

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 2002, 656; NStZ 1999, 45; NStZ 1995, 558; StV 2004, 59, 60; StV 2001, 551).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
    Vielmehr tritt die letztgenannte leichtere Begehungsform hinter der mit einer höheren Strafe bedrohten Alternative des Absatzes 1 zurück (BGH NStZ 1996, 383; Tröndle/Fischer, StGB, § 176 Rdn. 43).
  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 2002, 656; NStZ 1999, 45; NStZ 1995, 558; StV 2004, 59, 60; StV 2001, 551).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
    30 Die von der Revision vermisste Kompensation des langen Zeitabstands zwischen Tat und Verurteilung durch exakte Bestimmung des Ausmaßes der Strafherabsetzung auf Grundlage eines Vergleichs zwischen der verhängten und eigentlich verwirkten Strafe hätte nur im Fall einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfolgen müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3 und 11).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 334/87

    Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmale eines besonders schweren

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
    29 Die erschwerende Verwertung des Umstandes, dass der Angeklagte "seine Handlungen nicht aus eigenem Antrieb beendet hat, sondern diese durch das Sich- offenbaren des Kindes beendet wurden", stößt auf keine Bedenken, solange dadurch bei der Strafrahmenwahl lediglich verdeutlicht werden soll, dass der Tatrichter die Voraussetzungen eines minderschweren Falls auch unter diesem Gesichtspunkt - mit negativem Ergebnis - geprüft hat (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
    30 Die von der Revision vermisste Kompensation des langen Zeitabstands zwischen Tat und Verurteilung durch exakte Bestimmung des Ausmaßes der Strafherabsetzung auf Grundlage eines Vergleichs zwischen der verhängten und eigentlich verwirkten Strafe hätte nur im Fall einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfolgen müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3 und 11).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
    Jedoch müssen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61).
  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93

    Berücksichtigung von schweren psychischen Schäden des Tatopfers hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
    Sind sie die Folge der Gesamtheit aller Taten, können sie dem Angeklagten zudem nur einmal, z.B. bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7).
  • BGH, 20.08.2003 - 2 StR 285/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot);

  • BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Geltendmachung einer Aufklärungsrüge

  • OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; Feststellung der

    Die Konstanzanalyse bildet ein wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse (vgl. BGH, a.a.O. und Beschluss 5 StR 39/03 vom 26. Februar 2003; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 319/04 vom 8.12.2004).
  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06

    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

    Dies stellt eine Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB dar, weil die Vermeidung einer solchen Gefahr bereits vom Schutzzweck der Strafnorm umfasst wird (BGH a.a.O.; OLG Koblenz im Beschluss vom 8.12.2004, 1 Ss 319/04; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 46 Rn. 34a und § 176 Rn. 36).
  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 2 Ss 108/13

    Sexuelle Nötigung: Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage;

    Die Konstanzanalyse bildet ein wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse (BGH, Beschlüsse 4 StR 345/02 vom 22.10.2002, juris, und 5 StR 39/03 vom 26.02.2003, juris; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 319/04 vom 08.12.2004 und 2 Ss 164/11 vom 12.10.2011).
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